Informationen betreffend Nachhaltigkeitsgrundsätze der VGS in der Anlage der Vorsorgevermögen ab 01.01.2024

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Dem Thema «Nachhaltigkeit» kommt auch in der Pensionskassenwelt immer grössere Bedeutung zu. Konkret geht es darum, bei der Anlage der Vorsorgegelder darauf zu achten, dass die getätigten Investments resp. die Firmen in welche investiert wird, hinsichtlich ausgewiesenen Kriterien Nachhaltigkeit genügen.

Der Stiftungsrat der VGS hat sich im 2023 intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit in der Vermögensanlage befasst und sich dabei von Experten unterstützen lassen.

Das Ergebnis der Arbeiten ist unter anderem ein Grundsatzpapier, welches auf der Website der VGS (www.vorsorgestiftung-vgs.ch) in der Rubrik «Downloads» eingesehen werden kann. Zudem wurden die Vermögensverwaltungsaufträge mit den beiden Vermögensverwaltern der VGS, der Zürcher Kantonalbank und der St. Galler Kantonalbank angepasst, sodass die beiden Vermögensverwalter fortan bei der Auswahl der Anlagen die Vorgaben gemäss Grundsatzpapier umsetzen und einhalten müssen.

Der Stiftungsrat der VGS ist überzeugt, für die Anlage der Vorsorgegelder sinnvolle und praktikable Vorgaben betreffend Nachhaltigkeit beschlossen zu haben. Die Anlageerträge zu Gunsten der Destinatäre werden periodisch ausgewertet, mit den vorgegebenen Benchmarks verglichen und sollen weiterhin mindestens die Ergebnisse im bisherigen Umfang erzielen.

Der Stiftungsrat nimmt jederzeit gerne auch Fragen und Anliegen der angeschlossenen Arbeitgeber und Versicherten entgegen. Gerne können Sie solche an die Unterzeichnenden richten.

Lesen Sie das Nachhaltigkeitspapier der VGS hier.

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